Lohnt sich Photovoltaik-Eigenverbrauch für Unternehmen? Eine Einführung
Von Photovoltaik-Eigenverbrauch spricht man, wenn der Strom aus der Photovoltaik-Anlage in räumlicher Nähe ohne Nutzung des öffentlichen Netzes verbraucht wird. Der Anlagenbetreiber spart somit den Einkauf von externem Strom und die Überschüsse werden in das Versorgungsnetz eingespeist und gemäß EEG vergütet.
Wichtig für den Eigenverbrauch einer Photovoltaik-Anlage ist die Zeitgleichheit des Bedarfs zur Erzeugung. Gerade bei größeren Unternehmen oder Unternehmen mit einem hohen Strombedarf ist dies jedoch gegeben und ein Eigenverbrauch von 70 % oder mehr ist erzielbar. Dies heißt, dass rd. 70% des Stromes vor Ort direkt verbraucht werden.
Die meisten Eigenverbrauchsanlagen werden heutzutage als sogenannte Überschusseinspeiseanlagen realisiert. Dies bedeutet, dass der nicht zeitgleich vor Ort verbrauchte Strom in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird. Hierfür wird meist eine Förderung über das EEG-Gesetz in Anspruch genommen. Diese beläuft sich im Jahr 2021 auf rd. 6 Ct/kWh.
Stromkosten von Unternehmen setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
* Arbeitspreis (Ct/kWh, verhandelbar)
* Monatliche Grundgebühr (Ct/kWh, verhandelbar)
* Arbeitspreis Netz (Ct/kWh, vom Netzbetreiber vorgegeben)
* Leistungspreis Netz (€/kW, vom Netzbetreiber vorgegeben)
* Messentgelte (€/Jahr, vom Netzbetreiber vorgegeben)
* EEG-Umlage (Ct/kWh, gesetzlich vorgegeben)
* Stromsteuer (Ct/kWh, gesetzlich vorgegeben)
* Sonstige Umlagen (Ct/kWh, gesetzlich vorgegeben)
Durch Stromverbrauch vor Ort lassen sich der Arbeitspreis, Arbeitspreis Netz, EEG-Umlage, Stromsteuer sowie die sonstigen Umlagen einsparen.
Der Arbeitspreis beläuft sich je nach Verhandlungsgeschick auf 3 Ct/kWh bis 8 Ct/kWh. Der Arbeitspreis Netz ist maßgeblich beeinflusst durch das Verbrauchsprofil sowie die Kostenentstehung beim Netzbetreiber und beläuft sich auf 0,5 Ct/kWh bis 5 Ct/kWh. Die EEG-Umlage liegt im Jahr 2021 bei 6,5 Ct/kWh, wird jedoch in den Jahren 2023 und 2024 auf 5 Ct/kWh gedeckelt. Die Stromsteuer beläuft sich auf 2,05 Ct/kWh und die sonstigen Umlagen auf 1,167 Ct/kWh. Der Strom kostet ein Unternehmen also zwischen 13,217 Ct/kWh und 22,717 Ct/kWh.
Durch die Substitution von eingekauftem Strom durch lokal erzeugten Photovoltaik-Strom für 6 Ct/kWh lässt sich somit ein Buchungsgewinn von 7,217 Ct/kWh bis 16,717 Ct/kWh erzielen.
Ist die errichtete Photovoltaik-Anlage jedoch größer als 30 kWp (rd. 150 qm), muss bei Eigenverbrauch rd. 40 % der EEG-Umlage abgeführt werden. Der Vorteil reduziert sich somit um 2,4 Ct/kWh auf 4,817 Ct/kWh bis 14,317 Ct/kWh. Wird der Strom vor Ort von Dritten (also nicht dem Anlagenbetreiber selbst) verbraucht, ist dies eine sogenannte Lieferung an Dritte und die volle EEG-Umlage wird fällig. Entsprechend ist der zusätzliche Erlös um 6,5 Ct/kWh reduziert auf 0,717 Ct/kWh bis 10,217 Ct/kWh.
Fazit
Fazit
Durch eine Photovoltaik-Anlage lässt sich ungenutzte in eine wertschöpfende Dach oder Freifläche verwandeln. Die Wertschöpfung hängt maßgeblich vom Verbrauchsprofil vor Ort ab. Bei 6 Ct/kWh Gestehungskosten lässt sich an jedem Standort für jegliche Art der Lieferkonstruktion ein Mehrwert durch Direktverbrauch schaffen. Die Höhe dessen ist jedoch je nach Einzelfall zu bewerten.
FAQ: Ist die Kombination mit einem Speicher sinnvoll?
Auch hier gilt: Es kommt auf den Einzelfall an. Wird rein über die eingespeicherte und wieder vom Speicher bezogene Energie der Speicher wirtschaftlich bewertet, ist dies meist nicht der Fall. Kann der Speicher jedoch in ein Energiemanagementsystem eingebunden werden und reduziert die maximale im Jahr bezogene Leistung, kann sich ein Speicher bereits innerhalb von 2-3 Jahren amortisieren.
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Wir stehen zu Ihrer Verfügung – entweder über das Kontaktformular oder telefonisch unter 089 2379 1229 oder Herr Albrecht mobil unter 0160 9575 8395